Santander RSV
- Absicherung der Fahrzeugfinanzierung im Todesfall
- sowie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit bzw. schwerer Krankheit
Die Ratenschutzversicherung
Unsere Santander RSV1,2 ist die beste Lösung für Ihren Kunden, wenn Hilfe am nötigsten ist. Denn bei einem Todesfall oder im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) oder unverschuldeten Arbeitslosigkeit (ALO) bzw. schweren Krankheit3 sollte sich wirklich niemand noch um die Kosten einer laufenden Fahrzeugfinanzierung sorgen müssen. Ergänzend zu einer laufenden Fahrzeugfinanzierung bietet unsere Ratenschutzversicherung eine einfache Abwicklung, sodass im Ernstfall die Restschuld bzw. die Raten des Kredites Ihres Kunden übernommen werden.
Das kann Santander RSV
Im Todesfall:
- Übernahme der im Todesfall laut ursprünglichem Tilgungsplan noch verbleibenden Darlehensverpflichtung, inkl. Ballonrate
- Zweiter Darlehensnehmer ist automatisch und beitragsneutral mitversichert4
Im Falle von vorübergehender AU und unverschuldeter ALO bzw. schwerer Krankheit:
- Übernahme der ursprünglichen monatlichen Ratenzahlung bis max. 2.000 €
- Erfordert keine Gesundheitsprüfung und leistet auch bei psychischer Erkrankung
Die Versicherungsdetails von Santander RSV1,2
Absicherung im Todesfall
Eintrittsalter |
18 bis 77 Jahre |
Ende der Versicherung |
Mit vollendetem 78. Lebensjahr oder nach Finanzierungslaufzeit |
Wartezeit |
3 Monate nach Versicherungsbeginn (Wartezeit entfällt bei Unfalltod) |
Vorerkrankungsklausel |
Keine |
Erstattung im Leistungsfall |
Übernahme der im Todesfall laut ursprünglichem Tilgungsplan noch verbleibenden Darlehensverpflichtung, inkl. Ballonrate |
Zweite versicherte Person |
Todesfallabsicherung wird beitragsneutral auf einen möglichen zweiten Darlehensnehmer ausgeweitet3 |
Absicherung bei unverschuldeter ALO bzw. schwerer Krankheit4
Eintrittsalter |
18 bis 64 Jahre |
Ende der Versicherung |
Mit vollendetem 68. Lebensjahr oder nach Finanzierungslaufzeit |
Wartezeit |
3 Monate nach Versicherungsbeginn |
Karenzzeit |
2 Monate nach Beginn der ALO, keine Karenzzeit bei schweren Krankheiten |
Monatliche Versicherungsleistung |
Übernahme der ursprünglichen monatlichen Ratenzahlung bis max. 2.000 € (ausgenommen Ballonrate) |
Absicherung bei vorübergehender AU
Eintrittsalter |
18 bis 64 Jahre |
Ende der Versicherung |
Mit vollendetem 68. Lebensjahr oder nach Finanzierungslaufzeit |
Wartezeit |
3 Monate nach Versicherungsbeginn (Wartezeit entfällt bei unfallbedingter AU) |
Karenzzeit |
42 Tage nach Beginn der AU |
Monatliche Versicherungsleistung |
Übernahme der ursprünglichen monatlichen Ratenzahlung bis max. 2.000 € (ausgenommen Ballonrate) |
Leistung pro Leistungsfall bei ALO bzw. schweren Krankheiten oder AU
Leistung pro Leistungsfall bei schwerer Krankheit |
Max. 9 Monate am Stück |
Leistung pro Leistungsfall bei ALO |
Max. 12 Monate am Stück |
Leistung pro Leistungsfall bei AU |
Max. 12 Monate am Stück |
Insgesamt max. 36 Monate während der Versicherungslaufzeit |
Servicekontakt
+ 49 800 – 5888 – 523
kundenservice@ger.cnpsantander.com
Schadensmeldung
Online-Portal: www.eclaims.cnpsantander.de/
Schadenservice@ger.cnpsantander.com
1 Die Versicherungsdetails entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen unseres Versicherungspartners CNP Santander Insurance Life DAC, 2nd Floor, Three Park Place, Hatch Street Upper, Dublin 2, Ireland. 2 Die Versicherungsdetails entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen unseres Versicherungspartners CNP Santander Insurance Europe DAC, 2nd Floor, Three Park Place, Hatch Street Upper, Dublin 2, Ireland. 3 Der Baustein schwere Krankheit gilt für Beamte, Selbstständige und Rentner. 4 Kosten für Seniorentarif können abweichen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen möglich